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Quedlinburg

Wärmetechnik Quedlinburg

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Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für Verträge über die Lieferung von luft- und klimatechnischen Komponenten und Geräten

1 . Allgemeines

Allen Geschäften mit uns liegen unsere nachfolgenden Zahlungs- und Lieferungsbedingungen zugrunde, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart und schriftlich niedergelegt worden ist. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) vom 17.07.1973 findet keine Anwendung.

 2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Verkäufer behält sich an Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  3. Liefertristen, Lieferung, höhere Gewalt

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir behalten uns allgemein Lieferungsmöglichkeit vor. Insbesondere bleibt auch Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten vorbehalten. Bei nicht fristgerechter Lieferung durch unsere Lieferanten sind auch wir von der Innehaltung der Lieferfrist entbunden. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichtlieferung oder wegen verspäteter Lieferung ist in solchem Falle nicht gegeben. Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung sowie von der Verpflichtung zur Innehaltung der im Kontrakt vereinbarten Lieferzeit befreit durch nicht von uns zu vertretende Umstände, die eine Betriebsstörung unseres Lieferanten oder unseres eigenen Betriebes oder Transportstörungen zur Folge haben. Solche Umstände sind unter anderem Krieg, Mobilmachung, Streik, Verkehrsstörungen, Ein- und Ausfuhrverbote, krisenhafte Situationen und Entwicklungen im Bereich der Energieversorgung, kurz alle Umstände, welche unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder Ablieferung stören oder verhindern oder ähnliche Folgewirkungen haben. Bei Vorliegen solcher Umstände sind wir berechtigt, einseitig vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferpflicht auf einen Teil des übernommenen Auftrages zu beschränken oder die Lieferzeit für den Gesamtauftrag oder Teile desselben zu verlängern. Ansprüche des Käufers/Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

 4. Gefahrenübergang, Verzug und Unmöglichkeit

Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk des Verkäufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Spedition/Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Bei Lieferung mit werkseigenem LKW geht die Gefahr nach Ankunft auf der Baustelle/Versandadresse unabgeladen auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Versandanschrift. Bei späterer Änderung trägt der Käufer die Kosten. Eine Lieferung frei Baustelle oder frei Lager erfolgt nur, wenn diese Lieferung von dem Verkäufer schriftlich bestätigt ist. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Käufer. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung unabgeladen über eine mit schwerem Lastzug befahrbare Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet der Käufer für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Durch uns unverschuldete Wartezeiten werden dem Käufer zusätzlich berechnet. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

5. Verpackung

Bei Berechnung von Verpackung wird diese billigst in Rechnung gesetzt, jedoch nicht zurückgenommen, da es sich um Spezialverpackung handelt, die anderweitig keine Verwendung mehr findet.

6. Beanstandungen

Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschaffenheit, die nicht umgehend nach Empfang, spätestens jedoch nach 10 Tagen schriftlich erfolgen, können wir nicht mehr anerkennen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung. Ist die rechtzeitig erfolgte Reklamation berechtigt, kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns erfolgen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht zu, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder aber die Wandlung zu verlangen. Andere Ansprüche des Käufers insbesondere auf  Schadenersatz, auch aus Produzentenhaftung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Falls Ware einen anderen Verwendungszweck findet, als angegeben wurde und dadurch Reklamationen auftreten, wird jegliche Beanstandung abgelehnt. Es wird auch keine Gewähr übernommen, falls sich der Besteller bei der Verarbeitung der gelieferten Ware nicht an die bestehenden bau- und feuerpolizeilichen Verordnungen hält. Für in den Produkten enthaltene Zulieferteile anderer Hersteller erstattet der Lieferer nur Ersatz nach den Garantiebestimmungen der zuliefernden Hersteller. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, durch natürliche Abnutzung oder durch einen Eingriff von dritter Seite herbeigeführt wurden, wird auch während der Gewährleistungsfrist bzw. Garantiezeit kein Ersatz geleistet. Service-, Einstell- und Nachjustierungsarbeiten fallen nicht unter die Begriffe Gewährleistung oder Garantie. Bei Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- bzw. Inspektionsintervalle oder bei Durchführung der entsprechenden Arbeiten durch fachfremde Firmen erlischt eine eventuelle Garantiezusage.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Tilgung des Kaufpreises, einschließlich der Nebenforderung, bleiben die Waren unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Besteller die Ware sorgfältig zu verwalten und jede Verfügung, insbesondere Übereignung, Verpfändung und Besitzübertragung zu unterlassen. Wir können die Ware jederzeit besichtigen und vom Vertrag zurücktreten, wenn uns der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Besteller. Der Besteller hat uns von alles Zugriffen Dritter, vornehmlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, binnen 24 Stunden unter Einschreiben zu benachrichtigen. Er trägt die Interventionskosten. Wiederverkäufer dürfen die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Mit jeder Bestellung tritt der Wiederverkäufer im voraus seine Forderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab. Das gilt auch, wenn der Besteller unsere Waren in einen anderen Gegenstand ein- oder mit anderen Gegenständen zusammengebaut hat. Der Besteller hat uns auf Verlangen über die Abgetretene Forderung alle gewünschten Auskünfte und eine schriftliche Abtretungserklärung zu erteilen. Auf jederzeitigen Widerspruch hin ist der Besteller berechtigt, die Forderungen einzuziehen, zugleich jedoch verpflichtet, den eingegangenen Betrag in Höhe der noch offenstehenden Forderungen unverzüglich an uns abzuführen. Bei Kreditverkäufen haben Widerverkäufer unseren Eigentumsvorbehalt ihren Abnehmern offen zu legen.

8. Rücktritt

Tritt der Besteller unberechtigt von seinem Vertrag zurück, so ist er ohne Einzelnachweis mindestens zur Zahlung einer Abstandssumme von 35% des Auftragswertes verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nachzuweisen, dass der pauschal geforderte Schadensersatz nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

9. Abrechnung

Der Besteller darf nur aufrechnen mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

10. Verschiedenes

Der Besteller ermächtigt die von uns beauftragten Personen, sein Grundstück zur Durchführung von Vorarbeiten oder Montagen auch in seiner Abwesenheit zu betreten. Für hierbei entstehende Schäden haften wir nur bei grob fahrlässigem Verhalten. Die Beweispflicht für die behauptete Fahrlässigkeit trifft den Besteller. Rechenfehler und Irrtümer können nach Abwicklung des Geschäfts noch richtig gestellt werden.

11. Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen sind zahlbar:
Innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto
Innerhalb von 30 Tagen netto Kasse
Skonto kann nur von den Rechnungs-Netto-Beträgen abgezogen werden, ausgeschlossen sind Frachten und Verpackungen, usw. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung bzw. Zahlung gutgeschrieben. Bei verspäteter Zahlung sind vom Tage der Fälligkeit ab Verzugszinsen zu zahlen, und zwar in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle ausstehenden Forderungen einschließlich der Wechselverbindlichkeiten ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist der Verkäufer berechtigt, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen die von ihm noch auszuführenden Lieferungen zurückstellen und für diese Vorkasse zu verlangen. Mindestrechnungsbeträge unter 50 DM netto sind sofort in bar zu begleichen.

 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der juristische Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der juristische Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt für alle Rechtsgeschäfte mit einer Vertragspartei, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat. Vertragsverstöße der Käufers berechtigen uns, alle Lieferungen sofort einzustellen, auch soweit es sich um von uns bereits bestätigte Bestellungen handelt. Diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte, auch wenn auf sie nicht erneut Bezug genommen wird.

13. Bauleistungen

Übernimmt der Verkäufer den Einbau, die Verlegung oder die Montage der gelieferten Baumaterialien, Bauteile oder Bauelemente, so ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), und zwar die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB, Teil B) und die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil aller Angebote und Verträge. Die VOB liegt in unseren Geschäftsräumen für die Einsichtnahme während der Geschäftszeiten aus. Die Auswahl geeigneter Dichtmittel ist Sache des Käufers. Verwendet der Käufer nicht das vom Verkäufer entwickelte Dichtsystem, haftet der Verkäufer nicht für auftretende Undichtheiten, es sei denn, der Käufer weist nach, dass jene nicht auf das von ihm verwendete Dichtsystem zurückzuführen sind. Verwendet der Käufer das vom Verkäufer entwickelte Dichtsystem, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er nachweist, dass das Dichtungssystem fachlich einwandfrei und unter Beachtung der Verarbeitungsanleitung des Verkäufers montiert wurde.                           

Hausanschrift                 Handelsregister   Tel.: 0 39 46/90 26 00                     Bankverbindung:                     Geschäftszeiten       Schmöckeberg 1              Magdeburg         Fax.:0 39 46/90 26 16                     Kreissparkasse Quedlinburg      Mo. – Do. 7:00-16:30 Uhr     06484 Quedlinburg           HRB 6161           e-mai.l: info@waermetechnik.com   Kto.-Nr. 38 101 201                  Fr.           7:00-14:15 Uhr Geschäftsführer              Gerichtsstand      http://www.waermetechnik.com       BLZ  800 535 02                                                         Dipl.-Ing. Franz Scheffel   Quedlinburg

 


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