Blockschaltbild einer innovativen Klimakompaktzentrale
Die Gasmotorwärmepumpe in Verbindung mit dem Klima-Kompakt-Zentralgerät ist das System, mit dem man in idealer Weise auf die steigenden Energiepreise reagieren kann.
Zusätzlich zu den Einsparungen, die durch den Einsatz der Gasmotorwärmepumpe erreicht werden, wird im Winter durch einen Wärmetauscher die Energie der Fortluft an die Frischluft abgegeben.
Es entstehen keine Energieverluste durch das Öffnen von Fenstern.
Natürlich können auch alle Vorteile einer Lüftungsanlage genutzt werden:
- Be- und Entfeuchtung der Raumluft
- Luftaufbereitung
- Filterung durch Ad- bzw. Absorbtionsfilter (Qualitätsverbesserung der Raumluft)
- UV-Bestrahlung (Verbesserung der Lufthygiene)
- O2-Anreicherung der Zuluft
- Abluftabfuhr (z.B. in Küchen)
Damit wird eine sichere Erfüllung der Hygienerichtlinien nach H 6021 und VDI 6027 gewährleistet.
Prinzipiell ist zu bemerken, dass beim Einsatz eines Klima-Kompakt-Zentralgerätes Kanalsysteme erforderlich sind.
Das eingesetzte Steuer- und Regelungssystem bietet verschiedene Optionen, die individuell angepasst werden können.
Es bietet zahlreiche Möglichkeiten der Bedienung, Wartung, Datenerfassung und Datenbereitstellung.
Die Bedienung kann über ein Telefonnetzwerk, Intranet und Internet erfolgen und über eine Internetseite realisiert werden, so dass sie vom PC, Laptop und Handheld möglich ist.
Eine Langzeitdatenerfassung wird von dem System ebenfalls unterstützt. Die Daten werden in Form von gängigen Datenbanksystemen bereitgestellt.
Unter Zugrungelegung der spezifischen Kundenanforderungen erfolgt bei Anfrage durch das Unternehmen Wärmetechnik Quedlinburg, Klimabau GmbH, die Ausarbeitung der für den Anwendungsfall effektivsten Systemlösung. Diese wird mit Aussagen zur Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebes unterlegt.
Bei Entscheidung des Kunden für die angebotene Lösung liegen Konstruktion, Fertigung und Montage der Anlage in den Händen unseres ing.-techn. Personals und unserer qualifizierten Fachkräfte.
Nach der Fertigstellung der Anlage beim Kunden erfolgt nach erfolgreicher Abnahme und Inbetriebsetzung eine umfassende Einweisung zur Betriebsführung. Grundlage dazu bilden die Anlagendokumentation und die Betriebsvorschrift, die dem Kunden ausgehändigt werden.
Referenzobjekt
Kundeninformation
Verbesserte Förderkonditionen für Erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm in Kraft getreten
Die am 15.03.2011 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11.03.2011 bietet gegenüber den bisherigen Regelungen verbesserte Förder-konditionen mit der Zielstellung an, eine verstärkte Dynamik in den Wärme-markt der Erneuerbaren Energien zu bringen.
Dies betrifft insbesondere die nachfolgend aufgeführten Fördermöglichkeiten:
1. Solarkollektoren
- Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten
Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120,00 €/m² Kollektorfläche
bis 31.12.2011. Danach verändert sich der Fördersatz auf 100,00 €/m²
Kollektorfläche.
- Ein im Zusammenhang mit der Installation der Solarkollektoren
vorgenommener Austausch eines alten Kessels ohne Brennwerttechnik
gegen einen Brennwertkessel (Kesselaustauschprogramm) wird bis
31.12.2011 mit 600,00 € gefördert. Danach verändert sich der Fördersatz
auf 500,00 €.
- Für die Installation einer solarthermischen Anlage, kombiniert mit einer
Wärmepumpe gilt bis 31.12.2011 ein Fördersatz von 600,00 €. Danach tritt
eine Veränderung auf 500,00 € ein.
2. Biomassekessel
- Förderung von emissionsarmen Scheitholzkesseln (Staubemissionswert
</= 15 mg/m³) pauschal mit 1.000,00 € je Anlage.<br />
- Für Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse (z.B. Holzpellets) ist eine
Förderung von 30,00 €/kW installierter Leistung möglich. Jedoch werden
folgende Mindestfördersätze gewährt:
- Pelletkessel 2.000,00 €
- Pelletöfen mit Wassertasche 1.000,00 €
- Pelletkessel mit neu errichteten Pufferspeicher mit
einem Speichervolumen von 30 l/kW 2.500,00 €
3. Wärmepumpen
Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen (Einhaltung der vorgegebenen Effizienzkriterien – elektrische Wärmepumpen COP-Wert, gasmotor-betriebene Wärmepumpen Jahresarbeitszahl) bestehen die nach-folgend aufgeführten Fördermöglichkeiten .
- Basisförderung 2.400,00 € je Anlage zuzüglich einer von der
Nennwärmeleistung über 10 kW abhängigen Förderung von 120,00 € bis
20 kW Nennleistung bzw. von 100,00 € von 20 bis 100 kW Nennleistung.
- Elektrisch betriebene Luft/Wasserwärmepumpen werden pauschal mit
900,00 € je Anlage gefördert.
Die Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel: 06196/908625
Internet: www.bafa.de
unter Nutzung des von der BAFA vorgeschriebenen Vordruckes zu stellen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das KfW-Programm Erneuerbare Energien für Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse in Anspruch zu nehmen.
Weitere Auskünfte erteilen, bezogen auf das Unternehmen Wärmetechnik Quedlinburg GmbH & Co. KG
- Herr Dipl.-Ing. Peter Haase Tel: 03946/902660
- Herr Steffen Tel: 03946/902664
Quedlinburg, 01.04.2011